Heribert Heckschen, Raphael Hilser
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland im Frühjahr 2020 und dem damit einhergehenden Digitalisierungsschub befindet sich das Recht der virtuellen Gesellschafterversammlungen ununterbrochen im Fluss. Die Diskussion erhält durch eine Passage in der Regierungsbegründung zum MoPeG sowie durch den jüngsten, nicht ganz eindeutigen, höchstrichterlichen Beschluss des II. Zivilsenats des BGH v. 5.10.2021 – sowie durch den am 9.2.2022 veröffentlichten Referentenentwurf zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften neue Nahrung. Ziel des Beitrags ist es, die Wesensmerkmale einer Versammlung herauszuarbeiten und unter diesen Vorzeichen die Zulässigkeit virtueller/hybrider Versammlungen, insbesondere im Umwandlungsrecht, in- und außerhalb des COVMG aufzuzeigen.
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