Der Zeitgeist veranlasst Unternehmen zunehmend zu nachhaltiger Führung. In diesem Zusammenhang entstehen für Vorstand und Aufsichtsrat zahlreiche neue Regeln, um den Anforderungen von Umwelt- und Sozialbelangen sowie nachhaltiger Unternehmensführung gerecht zu werden. Unternehmerische Verantwortung für die Auswirkungen wirtschaftlicher Tätigkeiten auf die Gesellschaft hat sich als Themenbereich im Gesellschaftsrecht etabliert, was sich in der Neufassung des FüPoG II, dem Erlass des FISG und LkSG, den jüngsten Vorschlägen der Regierungskommission zur Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie den europäischen Ansätzen zur Förderung unternehmerischer Nachhaltigkeit niederschlägt. Im Einzelnen werden hiervon insbesondere die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat beeinflusst, verbunden mit umfangreichen Organisationspflichten.
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