Der gesetzliche Löschungsanspruch eines nachrangigen Grundpfandgläubigers aus § 1179a BGB ist insgesamt eine schwierige Materie. Als ausgesprochen problematisch erwiesen hat sich insbesondere die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen dieser Anspruch Insolvenzschutz genießt. Auch der Bundesgerichtshof hat sich damit nicht leicht getan. Mehrere Senate waren mit der Frage befasst, und sie haben leider nicht immer einheitlich entschieden. Die letzte Entscheidung. die anscheinend - oder nur scheinbar? - die Kontroverse beendet hat, erging im Jahr 2012. Seither herrscht »an der Front« einigermaßen (aber eben nicht ganz) Ruhe. Der Verfasser geht mit dem nachfolgenden Beitrag der Frage nach, ob man damals wirklich den »Königsweg« beschritten oder sich vielleicht doch- rein rechtlich betrachtet-auf dem »Holzweg« befunden hat.
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