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SE und Einfrieren der Mitbestimmung

  • Autores: Bernhard Nagel
  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 43, Nº. 5, 2022, págs. 208-211
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Die Gründung einer SE wird vielfach dazu genutzt, aus der deutschen Unternehmensmitbestimmung zu fliehen oder sie zumindest teilweise zu vermeiden. Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung will den sogenannten Einfriereffekt einer vollständigen Mitbestimmungsvermeidung vermeiden. Da die Beteiligung der Arbeitnehmer mit einem Besonderen Verhandlungsgremium ausgehandelt werden muss, ergeben sich für die Leitungen der Gründergesellschaften vielfältige Möglichkeiten, mit dem Rückhalt großer Anwaltskanzleien Verbesserungen aus ihrer Sicht gegenüber der Auffangregelung des SEBG durchzusetzen, die bei einem Scheitern der Verhandlungen gelten würde. Diese würde ohnehin nur einen sogenannten Vorher-Nachher-Schutz in Angelegenheiten der Unternehmensmitbestimmung beinhalten. Bei einer Revision der SE-Richtlinie von 2001 sollte auf feste Mitbestimmungsregelungen nach dem Vorbild der deutschen Mitbestimmungsgesetze zurückgegriffen werden. Kurzfristig sind Änderungen der Rechtsprechung und eine Aktivierung der geltenden Vorschriften bei strukturellen Änderungen in der SE möglich.


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