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Resumen de Geschäftsraummiete in Zeiten der Pandemie: eine Frage des Einzelfalls. Zugleich Besprechung von BGH, Urteil vom 12.1.2022 – XII ZR 8/21, ZIP 2022, 174

Anja Sophia Schwemmer

  • Ob Mieter gewerblich genutzter Räume, die von pandemiebedingten behördlichen Schließungsanordnungen betroffen waren, für die Zeit der Schließung dennoch die gesamte Miete schulden, wurde von den Instanzgerichten zuletzt sehr unterschiedlich beurteilt. Der BGH hat nun mit Urteil vom 12.1.2022 entschieden, dass ein Anspruch auf Anpassung der Miete aufgrund einer Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 Abs. 1 BGB „in Betracht“ kommt. Das war allerdings bereits weitgehend Konsens. Unterschiedlich beurteilt wurde von den Instanzgerichten vor allem die Frage, wann dem Mieter das Festhalten am unveränderten Vertrag wegen der Störung der Geschäftsgrundlage unzumutbar ist. Der BGH verlangt insoweit nun eine Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls. Die erhoffte Klarheit für Vertragsparteien in Gewerbemietverhältnissen dürfte diese Entscheidung nicht bringen. Sie entspricht aber der Rechtsprechungslinie des BGH zu § 313 BGB.


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