Zusammenfassung Mit dem 2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetz und der damit einhergehenden Ausweitung behördlicher Aufsichtsinstrumente verband sich ausdrücklich die Erwartung einer höheren Aufdeckung von Kriminalität im Prostitutionsgewerbe. Vor diesem Hintergrund geht die vorliegende Untersuchung der Frage nach, ob und in welchem Maße sich die registrierte Kriminalitätsentwicklung im Prostitutionsgewerbe vor und nach Inkrafttreten des Gesetzes unterscheidet. Ausgehend von Daten des Statistischen Bundesamts, darauf basierender Berechnungen sowie vielfältiger Hinweise auf intensivierte Vor-Ort-Kontrollen wird zunächst das Ausmaß zunehmender Kontrolle und Überwachung im Prostitutionsgewerbe dokumentiert. Im Anschluss daran werden aktuelle Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik, der Verurteilten-Statistik sowie der Statistik zur Organisierten Kriminalität daraufhin überprüft, ob sie die Erwartung einer vermehrten Zahl aufgedeckter Fälle und Opfer von Rotlicht-Kriminalität bestätigen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass dem nicht so ist, dass sich vielmehr die seit zwei Jahrzehnten festzustellende Rückläufigkeit registrierter Rotlicht-Kriminalität auch nach Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes fortsetzt. Die Sinnhaftigkeit der mit diesem Gesetz eingeleiteten repressiven Reglementierung von Prostitution erscheint daher fragwürdig.
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