Hamburg, Freie und Hansestadt, Alemania
Bei klassischen Prospekthaftungs- und Beratungshaftungsfällen hat die Rechtsprechung Werkzeuge entwickelt, mit deren Hilfe festgestellt werden kann, ob und welchem Maße die Fehlinformationen für den Entschluss zum Erwerb oder dem Halten des Wertpapiers kausal geworden ist. Um Anleger wegen der praktisch oft erheblichen Beweisschwierigkeiten nicht massenweise rechtlos zu stellen, arbeitet sie u.a. mit Figuren des „aufklärungsrichtigen Verhaltens“ oder der „Erzeugung einer Anlagestimmung“, ist aber zugleich stets bemüht, die Haftung der Informationsverantwortlichen auf die wirklich Betroffenen einzugrenzen. Dem soll hinsichtlich der Haftung für fehlerhafte Testate der inzwischen insolventen Wirecard AG nachgegangen werden.
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