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Resumen de Die Verjährung der Ansprüche absonderungsberechtigter Gläubiger

Kolja Dörrscheidt, Ben Kempe, Saskia Ilzhöfer

  • In der Praxis hat sich zwischen Insolvenzverwalter und professionellen Absonderungsgläubigern bei der Verwertung von Sicherheiten die ständige Übung herausgebildet, dass der Insolvenzverwalter zunächst die Sicherheiten in ihrer Gesamtheit verwertet und dem Absonderungsgläubiger erst dann eine Gesamtabrechnung erteilt sowie den Gesamterlös auskehrt. Dieses Vorgehen kann dazu führen, dass trotz Erzielung von Erlösen auch mehrere Jahre nach Insolvenzeröffnung noch keine Abrechnung und Auskehr erfolgt sind. In diesem Fall stellt sich für den absonderungsberechtigten Gläubiger die in der Rechtsprechung bislang ungeklärte Frage, wann seine Ansprüche verjähren.


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