Im Sommer 2021 wurden für das Gesellschaftsrecht umfangreiche Reformen auf den Weg gebracht. Während die Literatur vor allem auf das MoPeG zum Personengesellschaftsrecht und das DiRUG zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie fokussiert ist, hat auch das FüPoG II wichtige Modifikationen des (Kapital-)Gesellschaftsrechts zur Folge. Im GmbHG wurden die Anforderungen an die Zielgröße für Geschäftsführung und Aufsichtsrat verschärft, eine „Auszeit“ für Geschäftsführer(innen) aus persönlichen Gründen eingeführt sowie eine Geschlechterquote für GmbH mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes implementiert. Im vorliegenden Beitrag werden diese Neuregelungen dargestellt und kritisch bewertet.
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