Mit der Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie und in Deutschland mit der Einführung des StaRUG werden verschiedene Fragen des internationalen Privat- und Verfahrensrechts aufgeworfen, die bisher der Klärung harren. Das betrifft die internationale Zuständigkeit und die grenzüberschreitende Anerkennung von vertraulichen präventiven Restrukturierungsverfahren sowie das anwendbare Recht. Der Beitrag geht diesen Fragen nach.
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