Die gerichtliche Aufarbeitung der „Dieselklagen“ hat bereits Anlass zu einer ganzen Reihe höchstrichterlicher Judikate gegeben. Der folgende Beitrag setzt die Möglichkeit einer Haftungsbegründung nach Maßgabe der Feststellungen des Grundsatzurteils vom 25. 5. 2020 (VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179) als gegeben voraus und konzentriert sich auf eine Analyse wesentlicher Aspekte des Haftungsausfüllungstatbestands, namentlich des ersatzfähigen Schadens und einer Spezifizierung des Anspruchsinhalts.
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