Auch das Privatrecht spielt bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie eine Rolle, unter anderem bei der Regelung des Rahmens für die Beschaffung des Impfstoffs. Dazu schloss die Europäische Union mit mehreren Pharmaunternehmen Verträge ab. Während es bei der Durchführung der meisten Vertragswerke bislang jedenfalls keine öffentlich gewordenen Probleme gab, zeigt sich im Fall AstraZeneca, dass selbst bei Ausnahmetransaktionen wie der raschen Beschaffung eines noch nicht entwickelten Impfstoffs zur Bekämpfung einer weltweiten Pandemie immer für den Ernstfall einer gerichtlichen Streitigkeit geplant werden muss. Die Entscheidung eines belgischen Gerichts bietet Anlass für eine nähere Auseinandersetzung mit dem Vertrag und den darin vereinbarten Verpflichtungen, sich um Produktion und Lieferung „nach besten angemessenen Kräften zu bemühen“.
© 2001-2026 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados