Kreisfreie Stadt München, Alemania
Das Urteil des XI. Zivilsenats des BGH vom 27. 4. 2021 zur Unwirksamkeit des AGB-Vertragsänderungsmechanismus wirft die – mit Blick auf das anhaltende Niedrig- bzw. Negativzinsumfeld brisante – Frage auf, ob die Sparkasse von ihrem Kündigungsrecht gem. Nr. 26 Abs. 1 AGB-SpK Gebrauch machen kann, obgleich die derzeit geltende Fassung der Klausel auf Grundlage des nun vom BGH verworfenen Vertragsänderungsmechanismus implementiert worden ist, um der vom Senat mit Urteil vom 5. 5. 2015 beanstandeten Intransparenz der zuvor geltende Klauselfassung Rechnung zu tragen. Der Beitrag bejaht die Möglichkeit einer unabhängig vom AGB-Vertragsänderungsmechanismus erfolgenden stillschweigenden Einbeziehung der geänderten Kündigungsklausel und geht zudem der Frage eines gesetzlichen Kündigungsrechts der Sparkasse nach.
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