In zwei Beschlüssen vom März 2021 vertreten der Kartellsenat und der 6. Strafsenat des BGH fundamental divergierende Auffassungen zu den Grundlagen der Verbandsgeldbuße i. S. von § 30 OWiG und insbesondere zu der 2013 geschaffenen Regelung in dessen Abs. 2a über die Festsetzung einer durch Rechtsverstöße von Leitungspersonen des Rechtsvorgängers ausgelösten Verbandsgeldbuße gegen den Gesamtrechtsnachfolger. […
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