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Resumen de Vertragsstrafenhöhe und AGB-rechtliche Inhaltskontrolle: Kritische Betrachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Überprüfung der Vertragsstrafenhöhe im unternehmerischen Rechtsverkehr

Lars Leuschner

  • Weil zwischen Unternehmen vereinbarte Vertragsstrafen nahezu immer AGB-Charakter haben, unterliegt deren Höhe im Streitfall meist der richterlichen Überprüfung auf Grundlage der §§ 307 ff. BGB. Der vom BGH insoweit angelegte Maßstab ist äußerst streng und führt häufig zur Gesamtnichtigkeit des Vertragsstrafeversprechens. Indem sich die Richter bei der Beurteilung der Strafhöhe primär daran orientieren, welchen Schaden die pönalisierte Pflichtverletzung nach sich zieht, tragen sie der die Vertragsstrafe prägenden Druckfunktion unzureichend Rechnung und gleichen die Vertragsstrafe im Ergebnis einer Schadenspauschale an. Der vorliegende Beitrag plädiert für eine Neuausrichtung der Angemessenheitsprüfung, die die Druckfunktion in den Mittelpunkt stellt. Zugleich enthält er Vorschläge für die Rechtspraxis zum Umgang mit dem auf Grundlage der geltenden Rechtsprechung bestehenden Unwirksamkeitsrisiko.


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