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Resumen de Ausbau der Datenerhebungsbefugnisse von Sicherheitsbehörden – Lässt die wissenschaftliche Empirie Chilling-Effekte in der Bevölkerung erwarten?

Ricarda Moll, Franziska Schneider

  • Zusammenfassung Einem etwaigen Zusammenhang von Armut und Kriminalität kann man vor dem Hintergrund eines ätiologischen Paradigmas nachgehen und untersuchen, ob und inwiefern Armut Kriminalität »verursacht«. In der Tradition der herrschaftskritischen Kriminologie kann man mit dem etikettierungstheoretischen Paradigma aber auch danach fragen, wo und wie Arme durch die Instanzen sozialer Kontrolle diskriminiert bzw. kriminalisiert werden. Und man kann – drittens – beide Perspektiven einnehmen und für relevant erachten. Das ist die Position, die diesem Beitrag zugrunde liegt und dessen Ziel es ist, den jeweiligen Forschungs- und Diskussionsstand zu bilanzieren. Dazu gehört auch, dass wir zwischen dem Risiko der Straffälligkeit und dem Risiko der Bestrafung unterscheiden. Für all das bedarf es zunächst einer Klärung der Begriffe von »Armut« und »Kriminalität«, die den theoretischen Ausführungen und der Darlegung des Forschungsstandes vorangestellt wird. In einem zweiten Hauptteil widmen wir uns dann am Beispiel von Deutschland konkret der Frage einer möglichen Kriminalisierung bzw. Diskriminierung von Armen durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtsanwendung. Besonders befassen wir uns mit dem Problem der Ersatzfreiheitsstrafe und zeigen auf, dass diese Art der ersatzweisen Geldstrafenvollstreckung vor allem sozial Benachteiligte trifft.


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