Während man in Berlin und Brüssel noch darum ringt, ob es zur Umsetzung der Ruggie-Prinzipien eine direkte Schadensersatzhaftung zugunsten der Opfer von Menschenrechtsverletzungen geben soll, hat der englische Supreme Court in King Emre Okpabi v Royal Dutch Shell [2021] UKSC 3 (dazu Fleischer/Korch, ZIP 2021, 709) auch für Haftungsklagen gegen deutsche Konzernmütter den roten Teppich ausgerollt. Diesem Haftungsrisiko und den Wegen zu seiner Beherrschung ist in der Folge nachzugehen. Dabei wird am Ende klar, dass das geplante Lieferkettengesetz durch die gesetzliche Festschreibung der Sorgfaltspflichten ungewollt und aus Opferschutzsicht höchst zweckwidrig den Schadensersatz nach Okpabi beseitigt sowie dass ein europäisches Lieferkettengesetz die Verwerfungen noch potenzieren würde.
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