Der Digital Markets Act – Ein Albtraum für Gatekeeper? Der DMA soll ein effektives Eingreifen der Kommission gegen eine neue Unternehmenskategorie, die „Gatekeeper“, ermöglichen. Er sieht einen anhand von starren Vorgaben umrissenen Adressatenkreis vor, der mit sehr speziellen Verhaltensanforderungen konfrontiert wird. Die hiermit verbundene Effektivität geht auf Kosten der Positionen der Gatekeeper, die wenig Möglichkeiten zur individuellen Rechtfertigung haben. Der Entwurf enthält zudem keine hinreichenden Möglichkeiten zur Anpassung an Änderungen des Marktumfelds. Vielmehr müsste der Gesetzgeber einschreiten, wenn der Verhaltenskatalog ergänzt werden soll. Mitgliedstaatliches Wettbewerbsrecht wird auf Grundlage dieses Entwurfs zu dem auch § 19a GWB zu zählen ist, nicht verdrängt.
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