Der Eigentumsvorbehalt (im Folgenden: EV) wirft nicht nur in der Insolvenz des Käufers, sondern auch in der des Verkäufers rechtliche Fragen auf. Zu diesen gehört: Kann der EV-Käufer auch noch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den EV-Verkäufer den Kaufpreis mindern, wenn die Kaufsache bei der aufschiebend bedingten Übereignung, die vor der Verfahrenseröffnung erfolgte, einen Mangel aufwies?
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