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Bestellung eines besonderen Vertreters (§ 147 AktG)

  • Autores: Hans-Joachim Priester
  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 42, Nº. 18, 2021, págs. 933-936
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • In einem neuen Urteil hat der BGH entschieden, ein Bestellungsbeschluss zur Durchsetzung von Ersatzansprüchen gem. § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG setze lediglich einen als wirksam zu behandelnden Geltendmachungsbeschluss nach § 147 Abs. 1 AktG voraus. Demgegenüber wird hier gezeigt, dass das Bestehen von Schadenersatzansprüchen gegenüber Vorstandsmitgliedern Aufgabe des Aufsichtsrats ist. Der Geltendmachungsbeschluss greift damit in die Kompetenz des Aufsichtsrats ein und ist deshalb nichtig (§ 241 Nr. 3 AktG). Außerdem: Was passiert, wenn der Geltendmachungsbeschluss für nichtig erklärt wird und der besondere Vertreter seine Tätigkeit bereits aufgenommen hat?


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