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Der Gläubiger im Schutzschirmverfahren und im Berichtstermin des Planinsolvenzverfahrens,

  • Autores: Richard Nouvertné
  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 42, Nº. 11, 2021, págs. 558-562
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Die Gläubiger eines Unternehmens, das sich im sogenannten Schutzschirmverfahren oder im Planinsolvenzverfahren befindet, haben häufig ein zweifaches Informationsdefizit: Sie sind in Unkenntnis hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation ihres Schuldners und sie kennen ihre Rechte und Einwirkungsmöglichkeiten im Insolvenz(eröffnungs)verfahren nicht. Viele Gläubiger nehmen daher erst gar nicht an den Gläubigerversammlungen im Insolvenzverfahren teil; und diejenigen, die teilnehmen, sind ungenügend vorbereitet und akzeptieren aus diesem Grund vorschnell die Vorschläge des Schuldners und seiner Rechtsanwälte.

      Der nachfolgende Beitrag stellt dar, wie Gläubiger die erforderlichen Informationen über die wirtschaftliche Lage des Schuldners erhalten können und welche Handlungsoptionen ihnen vor dem Berichtstermin des Insolvenzverfahrens und in diesem Termin zur Verfügung stehen, um die Planinsolvenzquote zu erhöhen.


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