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Resumen de Amazon als Preiskontrolleur – Zum Verhältnis von Marktmissbrauchskontrolle und Preisrecht

Frederike Berghaus, Jonas Mekhalfia

  • Amazon soll während der Corona-Krise Händler wegen überhöhter Angebotspreise vom Amazon Marketplace ausgeschlossen haben. Beschwerden der Händler riefen das Bundeskartellamt auf den Plan. Wenngleich noch nicht formell festgestellt, dürfte Amazon Marketplace den relevanten Markt beherrschen oder zumindest relativ marktmächtig i. S. von § 20 Abs. 1 Satz 1 GWB sein. Die Sperrung von Händler-Accounts kann daher grundsätzlich einen Behinderungsmissbrauch darstellen. Doch ein Dulden überhöhter Preise wäre wegen einer möglichen Haftung Amazons aus Preisrecht und Nachteilen aus unwirksamen Verträgen keine zumutbare Alternative. Bei solchen Konflikten kann nicht dem Unternehmen die Priorisierung der Pflichten auferlegt werden; das Sperren kann nicht „unbillig“ i. S. von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB sein.


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