Till Naruisch, Antonia Allmendinger
Im Recht der GmbH fehlt eine gesetzliche Regelung von in praxi häufig vorkommenden Teilgewinnabführungsverträgen, sodass die rechtlichen Anforderungen und Detailfragen für Teilgewinnabführungsverträge, die mit einer GmbH als verpflichteter Gesellschaft abgeschlossen werden, seit jeher in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten waren. Ein neues Grundsatzurteil des BGH und entsprechende jüngere OLG-Entscheidungen schaffen nun Klarheit in vielen praxisrelevanten Punkten. Der vorliegende Beitrag thematisiert Gestaltungsempfehlungen für die Kautelarpraxis.
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