Der seit dem 20. 1. 2021 vorliegende Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts1 enthält in Bezug auf die Regelung des Gesellschafterausschlusses aus wichtigem Grund einerseits und des minder schwerwiegenden Eingriffs des Entzugs der Geschäftsführungsbefugnis andererseits gravierende handwerkliche Mängel, die zu inakzeptablen Wertungswidersprüchen führen. Dieser Befund ist paradigmatisch für die Schwächen des Entwurfs. Der unausgereifte Gesetzentwurf sollte mangels akuten Bedarfs einer „Modernisierung“ nicht überhastet „durchgepeitscht“ werden.
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