Die Rechtsprechung des BGH im Umgang mit Kostenerstattungsansprüchen hinsichtlich durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gem. § 240 ZPO unterbrochener Zivilverfahren hat sich zwischenzeitlich konsolidiert: Gewinnt der Prozessgegner den fortgesetzten Prozess, soll er für die betreffende Instanz seinen Kostenerstattungsanspruch vollumfänglich als Masseforderung geltend machen können. Hinsichtlich vor Verfahrensunterbrechung bereits abgeschlossener Instanzen wird dem Prozessgegner nur eine Insolvenzforderung eingeräumt. Die Rechtsprechung wirft grundsätzliche Fragen des Prozesskostenrechts in Relation zum Insolvenzrecht auf. Dass der BGH diese nicht offen adressiert hat, dürfte ein Grund für den anhaltenden Widerstand in der Literatur sein.
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