Der BGH hat bis auf den heutigen Tag die Zahlungsverbote bei Insolvenzreife von Kapitalgesellschaften dogmatisch nicht stringent eingeordnet. Der Verfasser legt dar, dass auch und gerade das neue Urteil des BGH von einer nicht zutreffenden Dogmatik der Haftung für die Verletzung der Zahlungsverbote geprägt ist. Er weist zudem nach, dass der moderne Gesetzgeber in diesem Jahr die richtige Dogmatik bestätigt hat, die in der vom BGH noch nicht beachteten Gesetzesbegründung zum künftigen § 15b InsO klar zum Ausdruck kommt.
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