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Resumen de Kapital, Sicherung der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung in den Aktien- und GmbH-Rechten der Europäischen Union

Holger Fleischer

  • Graeca non leguntur – dieses Schicksal widerfährt in jüngerer Zeit immer häufiger auch gesellschaftsrechtlichen Habilitationsschriften. Sie werden von der Spruchpraxis kaum mehr zur Kenntnis genommen und auch in den Kommentaren nur selten rezipiert. Dies lässt sich von Marcus Lutters glanzvoller Habilitationsschrift „Kapital, Sicherung der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung in den Aktien- und GmbH-Rechten der EWG“ aus dem Jahre 1964 nicht behaupten. Ganz im Gegenteil: Sie wurde auch in Karlsruhe gründlich studiert und vom BGH noch Jahrzehnte später als Standardreferenz zu verschiedensten Fragen des Kapitalschutzes zitiert.1 Vor allem aber fanden ihre Gedanken rasch Eingang in den europäischen Gesetzgebungsprozess.

    Lutter selbst hatte mit den Fragen des Kapitalschutzes, auch und gerade in ihrer europäischen Perspektive, früh eines seiner Lebensthemen gefunden. Im Laufe der Zeit kam er auf sie immer wieder zurück und scheute auch nicht die Kärrnerarbeit, sie in Kommentierungen zum Aktien- und GmbH-Gesetz bis in ihre kleinsten Verästelungen zu verfolgen.2 Zu Ehren seines 90. Geburtstages sei daher eine kleine Wanderung durch seine einschlägigen Veröffentlichungen unternommen, in denen sich wie unter einem Brennglas mehr als ein halbes Jahrhundert gesellschaftsrechtliche Zeitgeschichte bündelt.


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