Mit seinem Hinweispapier aus dem Jahre 2017 wollte das Bundeskartellamt Unsicherheiten in Bezug auf die kartellrechtliche Bewertung von Vertriebsvereinbarungen im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) entgegentreten. Gerade mit Blick auf neue Vertriebsmodelle und eine immer stärker werdende Digitalisierung als Folge der COVID-19-Pandemie auch im LEH, sollte das Augenmerk erneut auf das Hinweispapier des Bundeskartellamts gelenkt werden, um zu prüfen, ob dies noch eine zeitgemäße und auch zukunftsgerichtete Handreichung für die Praxis im LEH ist.
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