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Resumen de Einige Vorüberlegungen zum bevorstehenden Lieferkettengesetz

Friedrich Graf von Westphalen

  • Auf deutscher wie auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Vorüberlegungen, einen gesetzlichen Rahmen für ein neues Lieferkettengesetz zu schaffen. Ziel dieser gesetzgeberischen Maßnahmen – adressiert an in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten – ist es, in der gesamten Wertschöpfungskette Verletzungen der Menschenrechte ebenso zu verhindern wie Verletzungen von Umweltstandards. Im Hintergrund stehen dabei im Fall der Zuwiderhandlung Haftungssanktionen, die allerdings nur im Fall des Verschuldens greifen sollen. Um mit einiger Sicherheit zu ermessen, ob diese geplanten Maßnahmen wirklich, wie viele in der deutschen Wirtschaft befürchten, eine unangemessene und auch nicht zu rechtfertigende Haftungsbürde für die betroffenen Unternehmen (Importeure) darstellen, erscheint es in einem ersten Schritt sinnvoll, das an dem System der Verkehrssicherungspflichten ausgerichtete deliktsrechtliche Haftungssystem mit einem kurzen Blick auch auf seine vertragsrechtlichen Bezüge darzustellen, welche ja eine wirksame Delegation an Vorlieferanten gestatten. In einem zweiten Schritt geht es dann darum, den „Entwurf für Eckpunkte eines Bundesgesetzes über die Stärkung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten (Sorgfaltspflichtengesetz)“ – Stand: 10. 3. 2020 – etwas näher unter die Lupe zu nehmen.


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