Mit dem EuGH-Urteil „Deutsche Parkinson Vereinigung“ aus dem Jahr 2016 und dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken hat sich das Rechtsumfeld der Preisbindung rezeptpflichtiger Arzneimittel verändert. Die Buchbranche befürchtet, dass sich dieses geänderte Rechtsumfeld auch auf die Beurteilung der Buchpreisbindung auswirkt, sollte die EuGH-Entscheidung auf den Buchsektor übertragbar sein.
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