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Niederlegung des Aufsichtsratsmandats ohne Einhaltung der satzungsmäßigen Niederlegungsfrist?

  • Autores: Nikolaus Bunting
  • Localización: ZIP : Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, ISSN 0723-9416, Vol. 41, Nº. 44, 2020, págs. 2169-2174
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Die Amtsniederlegung ist der häufigste Fall der vorzeitigen Beendigung des Aufsichtsratsmandats und damit zugleich der praktisch bedeutsamste. Sie ist im Aktiengesetz nicht ausdrücklich geregelt und wird in der Praxis regelmäßig durch verschiedene Satzungsbestimmungen näher ausgestaltet. Neben Regelungen zur Form und dem zuständigen Erklärungsempfänger sehen Satzungen häufig auch eine Frist für die Amtsniederlegung vor. Die Folgen der Nichteinhaltung einer satzungsmäßigen Niederlegungsfrist werden in der juristischen Literatur, trotz der hohen Relevanz für die Praxis, hingegen wenig behandelt und sind soweit ersichtlich bislang auch nicht Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen. Im Wesentlichen stellt sich im Falle des Fristverstoßes die Frage, ob die Niederlegung auch ohne Einhaltung der Frist augenblicklich wirksam wird. Dies wird unter Verweis darauf, dass selbst eine Niederlegung zur Unzeit zwar pflichtwidrig aber dennoch sofort wirksam sei, in der juristischen Literatur teilweise bejaht. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es der Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats zuwider liefe, wenn das betroffene Aufsichtsratsmitglied gegen seinen Willen bis zum Ablauf der satzungsmäßigen Niederlegungsfrist in der Gesellschaft verbleiben müsse. Dass diese Sichtweise bei näherer Betrachtung jedoch weder in der Argumentation noch im Ergebnis überzeugt, möchte der folgende Beitrag zeigen.


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