Mithilfe des nun als Regierungsentwurf vorliegenden Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft soll nicht nur das Unternehmenssanktionsrecht modernisiert werden, sondern es sollen zum Zwecke der Rechtssicherheit erstmals auch gesetzliche Vorgaben für interne Untersuchungen und damit einhergehend gesetzliche Anreize zur Aufklärungshilfe geschaffen werden. Die Verfasser beleuchten vor diesem Hintergrund die einzelnen Regelungen des VerSanG-E zu internen Untersuchungen und gehen der Frage nach, ob diese den proklamierten Zielen gerecht werden. Insbesondere die Vielzahl an unbestimmten Rechtsbegriffen stehe nach Einschätzung der Verfasser dem Anspruch, Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen, entgegen. Das Anreizsystem und hier insbesondere der den Unternehmen als Gegenleistung versprochene Rabatt in Gestalt der Strafrahmenverschiebung würden wiederholt betont und scheinbar in den Vordergrund gestellt, würden aber durch den unverhältnismäßig hohen Sanktionsrahmen und wesentliche Konstruktionsdefizite deutlich relativiert.
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