Die Kooperation mit privaten Ermittlern gehört zum Alltag der Staatsanwaltschaften. Während private Ermittler rege die Zusammenarbeit suchen, reagieren die Strafverfolgungsbehörden darauf unterschiedlich. Teils vertrauen sie auf die Professionalität ihnen gegebenenfalls bereits bekannter Privatermittler und hoffen auf bessere Aufklärungschancen, teils befürchten sie Manipulationen der Ergebnisse privater Ermittlungen im Interesse ihrer Auftraggeber. Der Verfasser zeigt Chancen und Risiken von Kooperationen auf, untersucht die Perspektiven von Unternehmen und Staatsanwaltschaften und leitet daraus Grundsätze für die Praxis ab. Auch eine Umsetzung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten werde letztlich nichts daran ändern, dass die Grundsätze der StPO beachtet werden müssen.
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