Ayuda
Ir al contenido

Dialnet


Resumen de Zur Unionsrechtswidrigkeit der zeitlichen Begrenzung des Widerrufsrechts bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen

Kai-Oliver Knops, Calvin Fromm

  • Bei Verbraucherdarlehensverträgen steht Darlehensnehmern nach § 495 Abs. 1 i. V. m. § 355 BGB das Recht zu, den Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen. Während bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen die Widerrufsfrist solange nicht anläuft, bis der Kreditnehmer gemäß den gesetzlichen Anforderungen informiert wurde, erlischt das Widerrufsrecht bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen gem. § 356b Abs. 2 Satz 4 BGB spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss bzw. nachdem dem Verbraucher die Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt wurden. Fraglich ist, ob der deutsche Gesetzgeber das in der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie1 (im Folgenden nur RL 2014/17/EU) zugunsten des Verbrauchers verbriefte Recht derart zeitlich befristen durfte, vor allem auch für den Zeitraum, in dem der Vertrag noch läuft und der Verbraucher über das ihm zustehende Recht bis zu dessen Erlöschen entweder überhaupt nicht oder nur unzureichend in Kenntnis gesetzt wurde. Ohne spezifische Darlegung wird in der Gesetzesbegründung angeführt, dass dies europarechtlich zulässig sei und die RL 2014/17/EU insoweit keine einschränkenden Vorgaben enthalte.2 Dem soll im Folgenden nachgegangen werden.


Fundación Dialnet

Dialnet Plus

  • Más información sobre Dialnet Plus