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Resumen de Der Anwendungsbereich der Regelungen zu „Related Party Transactions“ (§§ 111a ff. AktG) im faktischen Aktienkonzern: Eine verpasste Chance

Maximilian Lotz

  • Mit Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. 12. 2019 hat der Gesetzgeber unter anderem die Vorgaben der RL (EU) 2017/2018 zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen oder Personen durch Einführung der §§ 111a ff. AktG in nationales Recht umgesetzt. Der Gesetzgeber hat sich hierbei bewusst eng an den Richtlinienvorgaben orientiert und die Umsetzung auf börsennotierte Gesellschaften beschränkt. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, dass der Gesetzgeber hiermit die Chance verpasst hat, im Rahmen der Richtlinienumsetzung auch auf einen bestehenden Reformbedarf im Recht des faktischen Aktienkonzerns zu reagieren.


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