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Die Skanska-Entscheidung des EuGH – Haftung des Rechtsnachfolgers bei Kartellschadensersatz, aber keine Haftung der „wirtschaftlichen Einheit“

  • Autores: Michael J.R. Kremer, Christine Nowak
  • Localización: WUW : Wirtschaft und wettbewerb = Concurrence et marché = Competition and trade regulation, ISSN 0043-6151, Vol. 70, Nº. 7-8, 2020, págs. 358-363
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Das Skanska-Urteil des EuGH ist keine Entscheidung zugunsten einer (gesamtschuldnerischen) Haftung der wirtschaftlichen Einheit bei kartellrechtlichen (follow-on-)Schadensersatzansprüchen. Die Entscheidung verhält sich ausschließlich dazu, dass ein Rechtsnachfolger dann für die von dem Rechtsvorgänger verursachten Schäden haftet, wenn (i) wirtschaftliche Kontinuität vorliegt, weil das Unternehmen alle Anteile an dem anderen Unternehmen übernommen und die Geschäftstätigkeit fortgeführt hat, (ii) der ursprüngliche Kartellant nicht mehr existiert und daher das ursprüngliche Haftungssubjekt nicht mehr zur Verfügung steht, und (iii) gegen den Rechtsnachfolger ein Bußgeldbescheid aufgrund der Kartellverstöße gegen Art. [


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