Das Skanska-Urteil des EuGH ist keine Entscheidung zugunsten einer (gesamtschuldnerischen) Haftung der wirtschaftlichen Einheit bei kartellrechtlichen (follow-on-)Schadensersatzansprüchen. Die Entscheidung verhält sich ausschließlich dazu, dass ein Rechtsnachfolger dann für die von dem Rechtsvorgänger verursachten Schäden haftet, wenn (i) wirtschaftliche Kontinuität vorliegt, weil das Unternehmen alle Anteile an dem anderen Unternehmen übernommen und die Geschäftstätigkeit fortgeführt hat, (ii) der ursprüngliche Kartellant nicht mehr existiert und daher das ursprüngliche Haftungssubjekt nicht mehr zur Verfügung steht, und (iii) gegen den Rechtsnachfolger ein Bußgeldbescheid aufgrund der Kartellverstöße gegen Art. [
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