Kronzeugenregelungen können jederzeit von Kartellanten in Anspruch genommen werden. Staatliche Handlungen (Durchsuchungen bei einzelnen Unternehmen, Verfahren in anderen Märkten) beeinflussen individuell den Kenntnisstand der Unternehmen und damit deren entsprechende Abwägung. Die Täter haben jedenfalls vor Aufbrechen des Kartells kein Recht auf gleichen bzw. gleichzeitigen Kenntnisstand über den Ermittlungsstand. In besonders gelagerten Fällen kann es ermittlungstaktisch sinnvoll sein, Mittäter,
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