Die Beachtung der gesetzlichen Anforderungen der DSGVO für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten verursacht mitunter hohe Kosten, nicht nur bei den für die Verarbeitung verantwortlichen Unternehmen und Behörden, sondern auch bei Auftragsverarbeitern. Äußerungen von Seiten der Aufsichtsbehörden rücken den Blick auf die Fragen, ob der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter die Kosten der Auftragsverarbeitung trägt und inwieweit die Parteien hierüber eine Vereinbarung treffen können.
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