Jacqueline Päßler, Philipp Scholz
Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie nimmt Mietverträge vornehmlich aus bürgerlich-rechtlicher Perspektive in den Blick, indem es ausschließt, dass ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen kann, wenn der Mieter zwischen April und Juni 2020 pandemiebedingt nicht leistet. Allein der Kündigungsausschluss wird den Sanierungsbedarf jedoch häufig nicht beseitigen, wenn Mieter durch die Pandemie in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Der Beitrag untersucht daher, ob das insolvenzrechtliche Regelungsregime der Pandemiegesetzgebung die Gewährung von Mietstundungen als Sanierungsbeitrag privilegiert. Dabei geht er auch der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen im Aussetzungszeitraum geleistete Mietzahlungen einem Anfechtungsausschluss unterliegen.
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