Christian Zwade, Maximilian Konrad
Schadensersatzklagen mittelbarer und unmittelbarer Abnehmer begründen die Gefahr einer Mehrfachhaftung des Kartellanten. Im Falle eines doppelten non-liquet hinsichtlich der passing-on defence führt die Darlegungs- und Beweislastverteilung der Kartellschadensersatzrichtlinie zwingend zur Mehrfachhaftung des Kartellanten. Die bisher vorgeschlagenen Lösungen (modifizierte Streitverkündung, Fortentwicklung des § 75 ZPO, Kollektivschadensersatz) verhindern dies nicht zuverlässig. Als Alternative wird daher vorgeschlagen, das Verbot der Mehrfachhaftung nicht auf den einzelnen Schadensposten, sondern auf den Gesamtschaden zu beziehen, dem Kartellanten aber zugleich eine anspruchsausschließende Einrede der Mehrfachhaftung zuzugestehen. […]
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