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Zuwendungen zur Gewinnung von Neugeschäft an der Grenze zur Korruptions- und Untreuestrafbarkeit

  • Autores: Erik Duesberg
  • Localización: Wistra: Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, ISSN 0721-6890, Nº. 3, 2020, págs. 97-102
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • In Zulieferer-Industrien wie der Automobilbranche fordern marktstarke Hersteller von Zulieferer-Unternehmen häufig sogenannte „pay to play“-Zuwendungen (oder: „Quick Savings“), die Zulieferer zahlen müssen, um als Mitbietende für einen vom Hersteller zu vergebenden Lieferauftrag akzeptiert zu werden. Viele Zulieferer-Vertreter kommen derartigen Verlangen nach, um dem Zulieferer-Unternehmen nicht von vornherein die Chance auf ein lukratives Neugeschäft zu nehmen. Auch wenn die Zulieferer-Vertreter regelmäßig aus einer defensiven Position heraus zum Wohle des Zulieferer-Unternehmens agieren, bergen die Zuwendungen nach derzeitiger Praxislage strafrechtliche Risiken. Der Beitrag geht der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen sich „pay to play“-Zahlungen veranlassende Zulieferer-Vertreter nach § 299 Abs. 2 oder nach § 266 StGB und gegebenenfalls darüber hinaus strafbar machen. Im Ergebnis verneint der Verfasser eine Strafbarkeit, sieht aber durchaus die Möglichkeit, dass die Gerichte auch anders entscheiden könnten.


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