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Resumen de Anwendung deutscher Strafnormen auf die Societas Europaea mit Sitz in Deutschland und im europäischen Ausland

Corinna Göggerle

  • Der Beitrag befasst sich mit der europäischen Gesellschaftsform Societas Europaea (SE), die seit ihrer Einführung vor etwa 15 Jahren stets weiter an Bedeutung gewinnt. So sind bereits namhafte Gesellschaften und Konzerne in der Rechtsform der SE organisiert. Im Unterschied zu sonstigen EU/EWR-Auslandsgesellschaften, allen voran der englischen Limited, steht die Diskussion der auf die SE anwendbaren Strafnormen noch am Anfang. Gerichtliche Entscheidungen liegen, soweit ersichtlich, kaum vor. Der Beitrag beschäftigt sich mit den auf die Verantwortlichen der SE anzuwendenden strafrechtlichen Regelungen. Zum einen werden die eigens für die SE erlassenen Strafvorschriften dargestellt, zum anderen wird die Anwendung der allgemeinen nationalen Strafnormen einschließlich des Problems der dabei auftretenden Fremdrechtsanwendung besprochen.


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