Ayuda
Ir al contenido

Dialnet


Der Bereicherungszusammenhang beim Quasi-Durchgangserwerb gem. § 73b Abs. 1 S. 1 Nr. 2, ggf. i.V.m. § 73c StGB, und die Haftung des Täters oder Teilnehmers dabei als „anderer“

  • Autores: Folker Bittmann
  • Localización: Wistra: Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, ISSN 0721-6890, Nº. 6, 2020, págs. 217-223
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Der Beitrag thematisiert Wertungswidersprüche, die sich in der neueren Rechtsprechung insbesondere in Fällen des Transfers von Tatertrag oder dessen Wert auf einen anderen zeigen. Die Verfasser grenzen die Fälle des Direkt- und des Durchgangserwerbs voneinander ab um zu klären, unter welchen Umständen letzterenfalls überhaupt ein Transfer von Taterträgen (oder deren Wert) angenommen werden kann. Sie zeigen zudem auf, dass im Gegensatz zum Direkterwerb, § 73b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB, beim Durchgangserwerb, § 73b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB, ein „anderer“ auch der Täter oder Teilnehmer sein kann und damit eine Privilegierung des sachnäheren Täters oder Teilnehmers gegenüber einem tatferneren Dritten vermieden wird.


Fundación Dialnet

Dialnet Plus

  • Más información sobre Dialnet Plus

Opciones de compartir

Opciones de entorno