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Resumen de Strafbarkeit des Beratenen trotz entlastenden Rechtsrats?

Andrea Busch

  • In dem Beitrag wird erörtert, inwiefern präventiv eingeholter Rechtsrat strafrechtlich entlasten kann. Die Verfasserin differenziert dafür zwischen zwei Fallgruppen, nämlich den Fällen echter Fehlberatung einerseits und den Fällen der Beratung über ein sog. Regelungsdefizit andererseits. In den Fällen echter Fehlberatung kommt ein Verantwortungsausschluss über § 16 Abs. 1 und §§ 17, 35 Abs. 2 StGB in Betracht. Die Verfasserin stellt im Überblick dar, wie die Irrtumsvorschriften im Falle einer Fehlberatung einzelfallgerecht konkretisiert werden können. Für die Fälle der Beratung in einem sog. Regelungsdefizit werden sowohl die Schutzwürdigkeit des Ratsuchenden als auch mögliche dogmatische Anknüpfungspunkte eines Verantwortungsausschlusses beleuchtet. De lege lata spricht die Verfasserin sich für eine Lösung innerhalb der Irrtumsvorschriften aus, bei welcher der genaue Beratungsinhalt zum richtungsweisenden Differenzierungskriterium wird.


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