Der Verfasser diskutiert die praxisrelevante Fragestellung, ob eine Notwendigkeit zur Ausweitung des Zuständigkeitskataloges der Wirtschaftsstrafkammern bei den Landgerichten gemäß § 74c Abs. 1 GVG im Hinblick auf sog. Anschlussdelikte besteht. Nach einer Darstellung der derzeitigen Zuständigkeitsregelungen und einer Erörterung der Reformbedürftigkeit kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass der Katalog des § 74c Abs. 1 GVG de lege ferenda auch Anschlussdelikte umfassen sollte. Diesbezüglich geht er auf zwei gesetzessystematische Möglichkeiten der Erweiterung ein.
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