Der Beitrag beleuchtet anlässlich einer von der EU-Kommission im Jahr 2019 angekündigten Untersuchung die wirtschaftsstrafrechtlichen Risiken, die mit der Bildung eines „Staatsanleihen-Kartells“ auf dem Primärmarkt verbunden sind. Er skizziert zunächst das von der Deutschen Finanzagentur zur Emission von Staatsanleihen verwendete Tenderverfahren und untersucht auf dieser Grundlage, inwieweit diesbezügliche Absprachen strafrechtliche Folgen wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Betrugs (§ 263 StGB) und Marktmanipulation (§ 119 WpHG) nach sich ziehen können.
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