Die COVID-19-Pandemie hat gravierende wirtschaftliche Konsequenzen; viele Arbeitnehmer beziehen Kurzarbeitergeld, während auch DAX 30-Unternehmen staatliche Hilfen in Anspruch nehmen müssen. In diesem Kontext stellt sich auch die Frage nach der Herabsetzung der Vorstandsvergütung nach § 87 Abs. 2 AktG. Der Beitrag hat diesen aktuellen Kontext zum Anlass genommen, die Regelung des § 87 Abs. 2 AktG kritisch zu beleuchten und de lege ferenda eine Anpassung vorzuschlagen.
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