Während der COVID-19-Pandemie rücken in der gerichtlichen Praxis virtuelle Alternativen zur regulären Präsenzsitzung in den Fokus. Bestehen rechtliche Grundlagen (wie z. B. § 128a ZPO für den Zivilprozess), um in der mündlichen Verhandlung Videokonferenztechnik einzusetzen, wird von dieser Möglichkeit vermehrt Gebrauch gemacht, sofern das Gericht über die erforderliche technische Ausstattung verfügt. Auch für die Abwicklung größerer Insolvenzverfahren dürfte sich ein Interesse ergeben, die zulässigen Verhandlungsformen im gerichtlichen Verfahren um elektronische Formate zu ergänzen, um Verfahren mit vielen Gläubigern bzw. grenzüberschreitend ansässigen Gläubigern organisatorisch bewältigen zu können. Der Beitrag befasst sich mit der generellen Zulässigkeit und den zahlreichen verfahrensrechtlichen Folgefragen der „virtuellen Gläubigerversammlung“ („Online-Gläubigerversammlung“) für die Standard-Termine eines Insolvenzverfahrens.
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