Die Frage nach der Zurechnung von Wissen und Wissenmüssen innerhalb von arbeitsteiligen Organisationen ist eine allgemeine Frage, die das Unternehmensrecht in seiner Gänze betrifft. Sie wird in ihrem Innersten nicht von einer bestimmten Rechtsformwahl oder Vertretungsordnung bestimmt, sondern alleine von dem Umstand, dass im Zuge der Arbeitsteilung regelmäßig Handelnder und Wissender auseinanderfallen, mit all den Umgehungs- und Missbrauchsfolgen, die im Rechtsverkehr damit einhergehen. Nichtsdestotrotz verengt sich die Diskussion zur Wissenszurechnung im Unternehmensrecht regelmäßig auf Kapitalgesellschaften – meistens in Form der AG und der GmbH –, während sich im Rahmen anderer Formen arbeitsteiliger Organisation allzu oft auf die salomonisch wirkende Bemerkung beschränkt wird, dass die für Kapitalgesellschaften gefundenen Ergebnisse auch für andere Organisationsformen gelten würden, wobei dort die jeweiligen rechtlichen Organisationsbedingungen berücksichtigt werden müssten. Ähnliches gilt auch für die vertikale Wissenszurechnung – mithin die Zurechnung von Mitarbeiterwissen im Unternehmen –, die ebenso allzu oft im Vergleich zur Diskussion um die (horizontale) Zurechnung von Organwissen unterbeleuchtet bleibt. Sowohl die Frage nach der dogmatische Anknüpfung der Wissenszurechnung im Unternehmen als auch nach der Reichweite der Zurechnung von Mitarbeiterwissen ist allerdings essentiell, um die Bedeutung und die Grenzen der Wissenszurechnung in einzelkaufmännischen Unternehmen zu umreißen. Insofern will der vorliegende Beitrag, der sich zuvorderst der Wissenszurechnung in Unternehmen von Einzelkaufleuten widmet, gleichsam eine Diskussionsgrundlage anbieten, die Frage nach der unternehmensinternen Wissenszurechnung auch auf andere Formen arbeitsteiliger Organisation auszudehnen.
© 2001-2026 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados