Am 22. 4. 2020 hat die BaFin das Modul C der 5. Auflage ihres Emittentenleitfadens (Regelungen aufgrund der Marktmissbrauchsverordnung) veröffentlicht. Es handelt sich um die erstmalige umfassende und konsistente Aktualisierung der norminterpretierenden Verwaltungsvorschriften zu diesen praxisrelevanten Bereichen fast vier Jahre nach dem Inkrafttreten der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (Market Abuse Regulation – MAR) am 3. 7. 2016. Der Finalisierung von Modul C ging eine Konsultation im Sommer 2019 und eine lange Überarbeitungsphase seitdem voraus. Die Neuveröffentlichung ist in der Praxis wie auch in der Wissenschaft mit Interesse und Spannung erwartet worden. Eine Evaluation des Moduls C zum Insider- und Ad-hoc-Recht zeigt jedoch, dass die Ausführungen zu den generalklauselartigen Tatbeständen weder den Praxisbedürfnissen der Marktteilnehmer noch den dogmatischen Ansprüchen hinreichend gerecht werden.
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